Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute alle Eilanträge gegen die geltende abendliche Ausgangssperre abgelehnt.
Das Gericht stellt dabei fest, dass die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme damit noch nicht entschieden ist.
Das Gericht verweist auf ein Verfahren in der Hauptsache.

By Nico

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